Dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend werden nicht mehr alle Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Die Kostenübernahme richtet sich jetzt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Kieferorthopäde muss die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Messergebnissen definieren und die Fehlstellung den Indikationsgruppen von 1 bis 5 zuordnen. Erst ab der Indikationsgruppe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Die Einstufung in die Indikationsgruppen 1 und 2 schließt die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen nicht aus. Doch aufgrund der Änderung der Kassenrichtlinien werden seit dem Jahr 2002 die Behandlungskosten bei Fehlstellungen in den Indikationsgruppen 1 und 2 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dennoch: In vielen dieser Fälle (Indikationsgruppen 1 und 2) ist aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Korrektur empfehlenswert, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange, tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 Prozent für die Behandlung ihres Kindes selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung wird der sogenannte Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Bei Familien mit mehreren Kindern beträgt der zunächst auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 Prozent. Wichtig: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kostenerstattung der Zahnspange ausschließlich die medizinische Grundversorgung. Zeitgemäße, schonende und schnellere Behandlungsmethoden sowie bessere Materialien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Hier ist Ihr privates Engagement gefragt.
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen hängt die Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung vom Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenkasse ab. Anhand des von uns erstellten Heil- und Kostenplans sollten Sie die Kostenübernahme vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abklären.