Wenn wir ehrlich sind, ist ein Lächeln, mit dem Sie Ihr Gegenüber verzaubern, unbezahlbar. Daher verstehen wir nur zu gut, wenn Sie sich fragen, was eine Zahnspange kostet und wie hoch der Anteil ist, den Sie dafür zu bezahlen haben.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine Investition in die Zukunft. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots der gesetzlichen Krankenversicherungen werden die dabei entstehenden Kosten nicht mehr in vollem Umfang übernommen. Vor der Entscheidung über einer Kostenübernahme wird die Ausprägung der Fehlstellung festgestellt und in eine der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zwischen 1 bis 5 eingestuft. Erst ab KIG 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ist bei Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2 keine Behandlung notwendig?
Auch bei diesen leichteren Fehlstellungen ist oft eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll, um Ihrem Kind spätere Folgeschäden und eine Behandlung im Erwachsenenalter zu ersparen. Wir beraten Sie in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie ausführlich und stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung vor.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Wird eine Fehlstellung der Indikationsgruppen KIG 3, 4 oder 5 festgestellt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zunächst zu 80 Prozent. 20 Prozent müssen von den Eltern getragen werden. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie jedoch diese 20 Prozent gegen Vorlage der Rechnung ebenfalls erstattet. Wenn mehrere Kinder einer Familie kieferorthopädisch behandelt werden, sinkt dieser Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf zehn Prozent.
Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Grundversorgung. Wenn Sie sich für eine zeitgemäße, schnellere und schonende Behandlungsmethode entscheiden, wird dies als private Leistung abgerechnet.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Der Umfang der Kostenübernahme hängt in diesem Fall vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir erstellen vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei der Krankenversicherung, sodass die Kostenübernahme vorab geklärt werden kann.
Private Zusatzversicherungen
Da kieferorthopädische Behandlungen mit modernen Verfahren zur Diskussion stehen, die meisten Eltern sich hingegen eine optimale Behandlung für ihre Kinder wünschen, bieten private Krankenversicherungen Tarife für die Übernahme einer kieferorthopädischen Behandlung an, die auch zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden können.
Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen
Bei Erwachsenen wird die kieferorthopädische Behandlung nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen. Beispiele dafür sind schwere Kieferanomalien durch angeborene Missbildungen oder Fehlstellungen nach einer Verletzung. In diesen Fällen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Standardbehandlung. Darüber hinaus gehende moderne Behandlungsverfahren müssen jedoch vom Patienten selbst getragen werden.
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, müssen Sie für die Behandlung Ihres Kindes oder für Ihre eigene Behandlung vorübergehend 20 Prozent der Kosten selbst bezahlen. Diese Kosten werden quartalsweise abgerechnet. Insgesamt kommen so im Verlaufe der Behandlung ungefähr 680 Euro Kosten in vier Jahren auf Sie zu. Am Ende der Behandlung erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse diese Kosten nach Vorlage der gesamten Rechnung.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Wir möchten sicherstellen, dass eine optimale Behandlung von Fehlstellungen nicht an der Finanzierung scheitert und bieten unseren Patienten daher verschiedene Modelle der bequemen monatlichen Finanzierung an. Dabei handelt es sich um Leistungspakete, die bestimmte Therapiemöglichkeiten abbilden. Selbstverständlich sind außerdem individuelle Vereinbarungen möglich, die sich am Behandlungsplan orientieren und die Wünsche des Patienten berücksichtigen.
Sie möchten nähere Informationen zur Behandlung, Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse oder die Möglichkeiten der monatlichen Zahlung erhalten? Dann vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis.